2.3.2 Bezeichnung

Bei zusammengesetzten Erzeugnissen mit Butter ist der Milchfettgehalt in % (Massenanteil) anzugeben.

 

Bei Butter mit geschmacksgebenden Zutaten wird die das Erzeugnis charakterisierende Zutat in Verbindung mit dem Butterbegriff angegeben und als „...butter“ oder „Butter mit ...“ (z. B. „Sardellenbutter“, „Butter mit Knoblauch“) bezeichnet.

Bei Butterzubereitungen wird die das Erzeugnis charakterisierende Zutat in Verbindung mit dem Begriff „Butterzubereitung“ angegeben (z. B. „Jogurtbutterzubereitung“). Bei einem Milchfettgehalt von mindestens 62 % und weniger als 75 % kann der Begriff „Butter“ verwendet werden, wenn die Bezeichnung den Begriff „Butterzubereitung“ enthält (z. B. „Jogurtbutter – Butterzubereitung“).

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