2.2.2 Bezeichnung

Die Bezeichnung („...mus") erfolgt deutlich sichtbar und lesbar unter Bezugnahme auf die verwendete Obstart. Bei drei oder mehr Obstarten kann die Bezeichnung „Mehrfruchtmus“ verwendet werden. Bei einem Obstmus aus einer Mischung von zwei Früchten werden in der Bezeichnung die verwendeten Früchte genannt, wobei die Frucht mit dem größeren Anteil voranzustellen ist. Im Sinne einer mengenmäßigen Zutatenkennzeichnung gemäß Art 22 iVm Anhang VIII der LMIV11) ist das Mengenverhältnis ersichtlich zu machen. Bei Erzeugnissen dieses Abschnittes, die Fruchtstücke enthalten, wird auf diesen Umstand in Verbindung mit der Bezeichnung hingewiesen.

11) Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel idgF.

Powidl nach 2.2.1.2 mit der hervorhebenden Bezeichnung „naturrein“ wird ausschließlich aus Zwetschken/Pflaumen, Zucker (Saccharose, Kristallzucker) und Zitronensaft (Zitronensaftkonzentrat) hergestellt.

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