4.3.3 Bezeichnung

Fruchtzubereitungen sind als solche zu bezeichnen.

Fruchtzubereitungen, die ohne Aromazusatz und anstelle von Zitronensäure mit Zitronensaft (Zitronensaftkonzentrat) sowie mit Zucker oder Fructose hergestellt sind und die zur Stabilisierung ausschließlich Pektin enthalten, können als "naturrein" bezeichnet werden.

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