2.3 Bezeichnung

Für Mineralstoffgetränke werden Bezeichnungen wie:

  • Mineralsalzgetränk
  • Mineralstoffgetränk
  • Mineral-Getränk, Mineral-Drink, Multi-Mineral-Drink
  • Getränkepulver zur Herstellung von Mineralsalz(stoff)getränken oder gleichsinnige Bezeichnungen verwendet.

Auf die Zweckbestimmung (Abs. 2.1) wird hingewiesen.

Wird ein Produkt als iso-, hypo- oder hypertonisch bezeichnet, weist das trinkfertige Erzeugnis eine entsprechende Osmolalität auf (Abs. 2.2.4 bis 2.2.6).

Zur Information des Verbrauchers wird die Menge der zugesetzten oder der Gehalt an den einzelnen Mineralstoffen für das verzehrsfertige Getränk auf der Verpackung deutlich sicht- und lesbar deklariert (mg/100 ml).

Die Mineralstoffbezeichnung (Elemente) erfolgt nicht allein mit den chemischen Symbolen. Bei Getränken mit einem Natriumgehalt ab 1.000 mg/l ist nachstehender Hinweis anzubringen: "Bei empfohlener natriumreduzierter Ernährung nicht verwenden".

Für die Bezeichnung und Abbildung von Früchten hinsichtlich geschmackgebender Zusätze gelten die Anforderungen des Abs. 1.3.

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