Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP bei Schlachtung von Farmwild

Veröffentlicht mit Geschäftszahl:
BMG-75210/0050-II/B/7/2009 vom 7.1.2010

Änderungen, Ergänzungen
BMG-75210/0004-II/B/13/2013 vom 29.1.2013

 

 

Die EU hat 2004 ein umfassendes Hygienepaket beschlossen, das mit 1.1.2006 in Kraft trat. Seit 20.1.2006 gilt das österreichische Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Ziel dieser gesetzlichen Bestimmungen ist es, eine größtmögliche Lebensmittelsicherheit zu erreichen. Jeder Lebensmittel-Unternehmer
muss dazu ein Eigenkontrollsystem einrichten.

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