6 Reinigung und Desinfektion

Im Schlachtraum und in den im Produktionsprozess nachfolgenden Räumen dürfen nur Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwendet werden, die für den Lebensmittelbereich geeignet sind (Herstellerangaben).

Prüfen Sie, ob für jedes verwendete Reinigungs- und Desinfektionsmittel folgende Informationen vorliegen:

  • Sicherheitsdatenblatt
  • Gebrauchsanweisung (Konzentration, Temperatur, Einwirkzeit).

Vervielfältigen Sie die Kopiervorlage und füllen Sie dieses Formular in Anlehnung an den Musterplan aus (Beilage 6).
Nach der Anwendung chemischer Reinigungs- oder Desinfektionsmittel (ausgenommen z. B. auf Alkoholbasis) muss unbedingt gründlich mit Trinkwasser nachgespült werden!

Vor der Schlachtung/Zerlegung sind insbesondere folgende, für die Hygiene wichtigen Punkte optisch zu überprüfen:

  • die Wassertemperatur im Sterilbecken (Anhaltspunkt für Schlachtung: Dampfentwicklung bedeutet ausreichend Temperatur, andernfalls Kontrolle mit einem Thermometer);
  • die Sauberkeit der Schneidewerkzeuge (Messer, Sägen, Zangen und Maschinen);
  • Die Sauberkeit der Fleischhaken, Zerlegtische und Behältnisse;
  • das Vorhandensein von Handreinigungsmitteln, Einweghandtüchern und WCPapier;
  • der einwandfreie Zustand der Maschinen (Beschädigungen, Absplitterungen).

Reinigungs- und Desinfektionsplan – Leerformular (Beilage 6a
Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Mittel

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