6 Reinigung und Desinfektion
Im Schlachtraum und in den im Produktionsprozess nachfolgenden Räumen dürfen nur Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwendet werden, die für den Lebensmittelbereich geeignet sind (Herstellerangaben).
Prüfen Sie, ob für jedes verwendete Reinigungs- und Desinfektionsmittel folgende Informationen vorliegen:
- Sicherheitsdatenblatt
- Gebrauchsanweisung (Konzentration, Temperatur, Einwirkzeit).
Vervielfältigen Sie die Kopiervorlage und füllen Sie dieses Formular in Anlehnung an den Musterplan aus (Beilage 6).
Nach der Anwendung chemischer Reinigungs- oder Desinfektionsmittel (ausgenommen z. B. auf Alkoholbasis) muss unbedingt gründlich mit Trinkwasser nachgespült werden!
Vor der Schlachtung/Zerlegung sind insbesondere folgende, für die Hygiene wichtigen Punkte optisch zu überprüfen:
- die Wassertemperatur im Sterilbecken (Anhaltspunkt für Schlachtung: Dampfentwicklung bedeutet ausreichend Temperatur, andernfalls Kontrolle mit einem Thermometer);
- die Sauberkeit der Schneidewerkzeuge (Messer, Sägen, Zangen und Maschinen);
- Die Sauberkeit der Fleischhaken, Zerlegtische und Behältnisse;
- das Vorhandensein von Handreinigungsmitteln, Einweghandtüchern und WCPapier;
- der einwandfreie Zustand der Maschinen (Beschädigungen, Absplitterungen).
Reinigungs- und Desinfektionsplan – Leerformular (Beilage 6a)
Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Mittel