2. Rechtslage

  1. Rechtsquellen
    Die Rechtsquellen für diese Leitlinie sind die einschlägigen EU-Vorschriften (VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, VO (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, VO (EG) Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen sowie das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (BGBl. I Nr. 13/2006).
  2. Geltungsbereich
    Diese Leitlinie gilt für Eierpack- und Eiersammelstellen.
  3. Verantwortung und Zuständigkeit
    Für die Umsetzung des Hygienerechts ist die/der Betriebsführer/in verantwortlich.
  4. Definitionen
    In Packstellen werden Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortiert.

    In Sammelstellen werden Eier der Erzeuger gesammelt und an Packstellen oder an die Nahrungsmittelindustrie geliefert.
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