2. Rechtslage
- Rechtsquellen
Die Rechtsquellen für diese Leitlinie sind die einschlägigen EU-Vorschriften (VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, VO (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, VO (EG) Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen sowie das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (BGBl. I Nr. 13/2006). - Geltungsbereich
Diese Leitlinie gilt für Eierpack- und Eiersammelstellen. - Verantwortung und Zuständigkeit
Für die Umsetzung des Hygienerechts ist die/der Betriebsführer/in verantwortlich. - Definitionen
In Packstellen werden Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortiert.
In Sammelstellen werden Eier der Erzeuger gesammelt und an Packstellen oder an die Nahrungsmittelindustrie geliefert.