1.1.9 Tee-Extrakte
Tee-Extrakte sind wässrige Auszüge aus Tee, denen Wasser entzogen ist.
Der Massenverlust pulverförmiger Tee-Extrakte (auch in aromatisierten) beträgt höchstens 6 %, bei einem Aschegehalt von höchstens 20 %.
Zur Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit können Natriumhydroxid und Kaliumhydroxid bis zu 10 g in 100 g Trockenmasse des Tee-Extraktes zugesetzt werden. Als Neutralisierungsmittel kommen Genusssäuren wie Essigsäure, Milchsäure, Weinsäure, Zitronensäure und Kohlensäure zur Anwendung.
Kaltwasserlöslicher Tee-Extrakt weist üblicherweise einen geringeren Coffeingehalt als anderer Tee-Extrakt auf.
Entcoffeinierter Tee-Extrakt enthält in der Trockenmasse nicht mehr als 1,2 % Coffein.
Ein Zusatz von Farbstoffen erfolgt gemäß EU-Zusatzstoffverordnung1 zu Tee-Extrakt nicht.
1 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
Bei der Herstellung von pulverförmigen Tee-Extrakten wird üblicherweise Maltodextrin gemäß Codexkapitel B 22 "Zucker und Zuckerarten" zur Erhaltung der Rieselfähigkeit verwendet.