1.1.9 Tee-Extrakte

Tee-Extrakte sind wässrige Auszüge aus Tee, denen Wasser entzogen ist.

Der Massenverlust pulverförmiger Tee-Extrakte (auch in aromatisierten) beträgt höchstens 6 %, bei einem Aschegehalt von höchstens 20 %.

Zur Verbesserung der Kaltwasserlöslichkeit können Natriumhydroxid und Kaliumhydroxid bis zu 10 g in 100 g Trockenmasse des Tee-Extraktes zugesetzt werden. Als Neutralisierungsmittel kommen Genusssäuren wie Essigsäure, Milchsäure, Weinsäure, Zitronensäure und Kohlensäure zur Anwendung.

Kaltwasserlöslicher Tee-Extrakt weist üblicherweise einen geringeren Coffeingehalt als anderer Tee-Extrakt auf.

Entcoffeinierter Tee-Extrakt enthält in der Trockenmasse nicht mehr als 1,2 % Coffein.

Ein Zusatz von Farbstoffen erfolgt gemäß EU-Zusatzstoffverordnung1 zu Tee-Extrakt nicht.

1 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.

Bei der Herstellung von pulverförmigen Tee-Extrakten wird üblicherweise Maltodextrin gemäß Codexkapitel B 22 "Zucker und Zuckerarten" zur Erhaltung der Rieselfähigkeit verwendet.

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