1.1.8 Entcoffeinierter Tee

Entcoffeinierter Tee wird aus Tee nach Abs. 1.1.2 bis 1.1.4 und 1.1.6 hergestellt, dem das Coffein durch ein Verfahren nach dem letzten Stand der Technik mit Hilfe eines Extraktionslösungsmittels gemäß Extraktionslösungsmittelverordnung2 bis auf einen Höchstgehalt von 0,4 % in der Trockenmasse entzogen wurde.

2 Verordnung über die Verwendung von Extraktionslösungsmitteln bei der Herstellung von Lebensmitteln und Verzehrprodukten (Extraktionslösungsmittelverordnung), BGBl. Nr. 642/1995 idgF.

Go to Top