4 KÜHLKETTE

Die Einhaltung der Kühlkette stellt eine grundsätzliche Anforderung der Lebensmittel-Hygiene dar. Sie ist ein wichtiger Punkt der betrieblichen Überwachung im Rahmen der Guten Hygienepraxis.

Bei Lebensmitteln, die nicht bei Raumtemperatur aufbewahrt werden können3, darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden. Es darf jedoch für begrenzte Zeit von den Temperaturvorgaben abgewichen werden, sofern dies aus praktischen Gründen bei der Lagerung sowie beim Feilhalten von Lebensmitteln erforderlich ist und die Gesundheit des Verbrauchers dadurch nicht gefährdet wird.

 

3 Codexkapitel A 5 Kennzeichnung, Aufmachung - Anhang 4 "Empfehlung betreffend Angaben zur Aufbewahrung (Lagerung) und/oder Verwendung" (S. 13 ff.)

Go to Top