1. Anforderungen an Räume, Einrichtungen und Geräte:
Die Herstellung von Speiseeis erfolgt nur in hygienisch einwandfreien Räumen.
Hygienisch einwandfreie Räume weisen jedenfalls einen fugendichten, wasserundurchlässigen Fußboden und einen abwaschbaren und desinfizierbaren Wandbelag oder –anstrich auf, der bis zu einer Höhe von mindestens 2 m reicht. Sie sind gut belichtet und belüftbar sowie frei von das Speiseeis nachteilig beeinflussenden Gerüchen. In ihnen befinden sich keine Haustiere. Gegen das Auftreten von Nagern, Insekten und sonstigen Schädlingen ist vorgesorgt.
Bei der Speiseeisherstellung wird grundsätzlich für alle Tätigkeiten Trinkwasser verwendet.
In Räumen, in denen Speiseeis hergestellt oder abgepackt wird, sind jeweils gesonderte Becken vorhanden und werden entsprechend benützt. Die Handwaschbecken sind nach Möglichkeit mit Armaturen auszustatten, die nicht mit der Hand betätigt werden können (z.B. Annäherungsschaltung, Fuß- oder Kniebedienung). Bei Neu- und Umbauten sind die Handwaschbecken jedenfalls mit solchen Armaturen auszustatten. Es werden Warmwasser, sowie Seifenspender (Flüssigseife) und eine Gelegenheit zur Handdesinfektion angeboten. Zur Trocknung der Hände werden nur Handtücher zum einmaligen Gebrauch (z.B. Papierhandtücher) verwendet. Die Waschgelegenheit ist Betriebsfremden nicht zugänglich.
Für die mit der Herstellung oder Abpackung von Speiseeis beschäftigten Personen sind von den Betriebsräumen nicht unmittelbar zugängliche Toilettanlagen vorhanden. Sie werden durch Betriebsfremde nicht benützt.
Räume, in denen Speiseeis hergestellt oder verpackt wird, sind nicht zugleich Verkaufsräume. Der Betrieb einer Gefrieranlage im Verkaufsraum ist jedoch zulässig.
Die Anforderungen an die Herstellung von Speiseeis in Räumen gelten auch für sämtliche Vorarbeiten zur Beschickung von Speiseeisautomaten. Sie finden auf den unmittelbaren, selbsttätigen Bereitungsvorgang durch Speiseeisautomaten keine Anwendung.
Speiseeis wird nicht im Umherziehen hergestellt.
Die Einrichtungsgegenstände in den Räumen, in denen Speiseeis erzeugt oder verpackt wird, weisen eine glatte abwaschbare und desinifizierbare Oberfläche auf. Arbeitsgeräte oder Einrichtungen aus Holz werden nicht verwendet.
Maschinen, Apparate und Gefäße werden in regelmäßigen Zeitabständen und so oft es mit Rücksicht auf die Produktionsbedingungen erforderlich ist, wirksam gereinigt und desinfiziert. Anschließend wird mit einer solchen Menge Trinkwasser nachgespült, dass die Reste der verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel vollständig beseitigt werden. Maschinen und Apparate werden regelmäßig gewartet und gegebenenfalls auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft (z.B. Thermostate).
Die Oberfläche der Verkaufsvitrinen, in denen sich die Speiseeis Vorratsbehälter befinden, besteht aus hartem, glattem, undurchlässigem, abwaschbarem und desinfizierbaren Material. Das gleiche gilt für die Oberfläche von Vorrichtungen für den Verkauf im Umherziehen.
Die Vorratsbehälter sind zum Käufer hin so abgeschirmt oder in solcher Entfernung aufgestellt, dass ein Hineingreifen oder Hineinhauchen durch den Käufer verhindert wird.
Die Vorratsbehälter werden während der Betriebspausen und während Reinigungsarbeiten abgedeckt. Die zum Verschließen verwendeten Deckel oder Abdeckvorrichtungen sind leicht zu reinigen und desinfizieren.
Tüten und sonstige Behältnisse, in welche das Speiseeis abgefüllt wird, ferner Trinkgläser, Löffel und ähnliche Gegenstände sowie Verpackungsmaterialien werden soweit möglich vor Staub und vor Berühren geschützt aufbewahrt.
Tüten (Stanitzel) werden bei der Abgabe soweit wie möglich vor unbefugten Berührungen geschützt.
Für die Portionierung von Speiseeis bestimmte Geräte (ausgenommen Portioniervorrichtungen von Speiseeisautomaten) werden in Gefäßen mit fließendem Wasser oder in säurefesten Gefäßen mit 1,5prozentiger Zitronen- oder Weinsäurelösung aufbewahrt. Die Säurelösung wird mindestens jede Stunde erneuert.
Geräte und Behältnisse, die ihrer Beschaffenheit nach nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind, werden nicht verwendet. Das bei der Abgabe von Speiseeis verwendete Verpackungsmaterial ist sauber, hygienisch einwandfrei und ungebraucht.
Es wird jährlich, am besten vor Saisonbeginn, überprüft, ob die Betriebsanlage den Hygieneanforderungen entspricht.
Die unausgefüllte Checkliste dient als Kopiervorlage. Der Betriebsinhaber, der Geschäftsführer oder der von der Geschäftsführung beauftragte leitende Mitarbeiter, überprüft, ob der Betrieb den Hygieneanforderungen entspricht (Feststellung der Ausgangssituation). Ergibt sich ein Mangel wird eine allfällige Frist für die Behebung gesetzt. Die Behebung des Mangels wird mit der Unterschrift bestätigt.
Zwischenzeitlich aufgetretene Mängel werden in angemessener Zeit behoben.
Beilage 1 – Checkliste Speiseeisprodukti