1. Allgemeine Richtlinien
Speiseeis (Gefrorenes) ist eine Lebensmittelzubereitung, die durch Gefrieren in einen festen oder halbfesten Zustand gebracht wurde und dazu bestimmt ist, in gefrorenem Zustand verzehrt zu werden. Bei der Herstellung von Speiseeis sind die geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Speiseeisgrundmasse ist ein geschmacklich weitgehend neutrales Produkt, aus dem durch Zugabe verschiedener, insbesondere geschmackgebender Zutaten der Speiseeisansatz hergestellt wird.
Speiseeis-Halberzeugnis ist eine besondere, zur Herstellung von Speiseeis in Verkehr gebrachte Zubereitung.
Speiseeis-Halberzeugnis ist eine besondere, zur Herstellung von Speiseeis in Verkehr gebrachte Zubereitung.
Wird Speiseeis als Fruchteis oder gleichsinnig bezeichnet (z. B. "Himbeer-Eis" oder durch Fruchtabbildungen), so beträgt der Fruchtanteil (Fruchtsaft, -fleisch, -mark), soweit im Folgenden nichts anderes festgesetzt ist, mindestens 20 %. Der Anteil an stark aromatisierenden geschmackgebenden Früchten, beispielsweise Passionsfrucht (Maracuja), Schwarze Ribisel (Schwarze Johannisbeere) sowie der von geschmackgebenden Pflanzen bzw. Pflanzenteilen (auch getrocknet) oder deren natürlichen Aromen, z. B. von Pfefferminz oder Zimt, ist im Speiseeis so groß, dass ihr Geschmack im Fertigprodukt deutlich erkennbar ist. Fruchtspeiseeis aus Zitrusfrüchten wird aus deren Fruchtfleisch, deren Fruchtsäften oder den entsprechenden Fruchterzeugnissen oder deren natürlichen Aromen oder Schalenölen hergestellt; ihr Anteil im Speiseeis ist so groß, dass der charakteristische Geschmack im Fertigprodukt deutlich erkennbar ist.
Bei Speiseeis, das nach geschmackgebenden fettreichen Samen, z. B. Haselnüssen, Mandeln, Walnüssen - gehackt oder gemahlen - in der entsprechenden Menge auch als Marzipan oder Persipan, bezeichnet ist, beträgt der Fruchtanteil mindestens 40 g auf 1 l Grundmasse. Das gilt auch für Pistazieneis mit der Maßgabe, dass bis zu drei Viertel der Pistazien durch Kerne anderer fettreicher Samen ersetzt werden können.
Soft-Ice (Soft-Eis) ist Speiseeis, das in sogenannten Soft-Ice-Maschinen zur unmittelbaren Abgabe an die Kunden hergestellt wird. Es kann aus technologischen Gründen, wenn Speiseeis-Halberzeugnisse mit sprühgetrocknetem Fruchtpulver verwendet werden, mit einem Fruchtanteil von mindestens 15 % hergestellt werden, soweit für einzelne Sorten im Folgenden nichts anderes festgelegt ist.