7.7.6 Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
- Angaben zu dem geografischen Gebiet oder Ursprung, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind
Wachauer Marillenbrand wurde mit Beitritt Österreichs180 zur EU am 29.08.1994, als geografische Angabe nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 in Anhang II der genannten Verordnung aufgenommen. Der Aufnahme voran geht eine langjährige Tradition in der Herstellung von Marillenbrand in der Region „Wachau-Mautern-Krems“, die dem Erzeugnis ein weit über die Grenzen Österreichs hinaus bekanntes, untrennbar mit der Region verbundenes Ansehen verschaffte.
Als Rohstoff für Wachauer Marillenbrand kommen ausschließlich „Wachauer Ma-rillen“ aus zertifizierten Marillengärten zum Einsatz, die dem Erzeugnis, zusätzlich zu dem auf der traditionsreichen Herstellung in der Region beruhenden Ansehen, seine spezifisch von der Frucht geprägte Aromacharakteristik verleihen. - Bestimmte Eigenschaften der Spirituose, die dem geografischen Gebiet zuzuschreiben sind
Als Ergebnis des regionalen Klimas – mit dem Zusammentreffen von pannonischem und waldviertler Klima, der unmittelbaren Nähe der Donau und den speziell zur Reifezeit der Marillen großen Unterschieden zwischen den Tag- und Nachttemperaturen –, des Einflusses des Bodens sowie der über 100 Jahre alten Anbautradition, trägt die Wachauer Marille g.U. mit ihrer unverwechselbaren Qualität in besonderem Maße zu den frisch fruchtig-würzigen Geschmacks-, Aroma- und Inhaltsstoffen auch des Brandes bei.
Vom hohen Ansehen des Wachauer Marillenbrandes in ganz Europa, vor allem in Deutschland, zeugen nicht zuletzt Wettbewerbe wie das „Goldene Stamperl“ der „Ab Hof! Wieselburg“ (einer Spezialmesse für bäuerliche Direktvermarkter) oder diverse andere regelmäßig stattfindende Prämierungsverkostungen.
180 Beitrittsakte (94/C 241 /08), ABl. Nr. C 241 vom 29.8.1994, Seite 21