4.2 Bezeichnung

Es werden folgende Bezeichnungen verwendet:

  • „Topfencreme ...“
  • „Topfencreme ... mit Früchten”, „Topfencreme ... mit ...“, „... – Topfencreme“ wobei entweder die enthaltenen Früchte abgebildet oder namentlich genannt werden.
  • „Topfencreme ... mit ...”, „... – Topfencreme“ (bei Topfencremen mit anderen geschmacksgebenden Zutaten), wobei das / die zugesetzten Lebensmittel entweder abgebildet oder namentlich genannt werden.

Der F.i.T.-Gehalt der Topfencreme (nur Milchbestandteile) wird angegeben, z. B. „Topfencreme 20 % F.i.T. mit ...“.

Topfencremen, deren absoluter Fettgehalt unter 1 % liegt, wird entsprechend bezeichnet, z. B. „Topfencreme mager”, „Topfencreme mager mit ...”.

Liegt ein geschäumtes (aufgeschlagenes) Produkt vor, wird dies in der Bezeichnung deklariert, z. B. „aufgeschlagene Topfencreme ...”. Das zum Aufschlagen verwendete Gas wird angegeben.

Die Frucht- oder Gemüsemenge wird in Prozent angegeben. Werden mehr als 10 % Früchte / Gemüse verwendet, werden die einzelnen Sorten angegeben.

Eine Wärmebehandlung der Topfencreme wird deklariert.

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