4.2 Bezeichnung
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Es werden folgende Bezeichnungen verwendet:
- „Topfencreme ...“
- „Topfencreme ... mit Früchten”, „Topfencreme ... mit ...“, „... – Topfencreme“ wobei entweder die enthaltenen Früchte abgebildet oder namentlich genannt werden.
- „Topfencreme ... mit ...”, „... – Topfencreme“ (bei Topfencremen mit anderen geschmacksgebenden Zutaten), wobei das / die zugesetzten Lebensmittel entweder abgebildet oder namentlich genannt werden.
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Der F.i.T.-Gehalt der Topfencreme (nur Milchbestandteile) wird angegeben, z. B. „Topfencreme 20 % F.i.T. mit ...“.
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Topfencremen, deren absoluter Fettgehalt unter 1 % liegt, wird entsprechend bezeichnet, z. B. „Topfencreme mager”, „Topfencreme mager mit ...”.
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Liegt ein geschäumtes (aufgeschlagenes) Produkt vor, wird dies in der Bezeichnung deklariert, z. B. „aufgeschlagene Topfencreme ...”. Das zum Aufschlagen verwendete Gas wird angegeben.
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Die Frucht- oder Gemüsemenge wird in Prozent angegeben. Werden mehr als 10 % Früchte / Gemüse verwendet, werden die einzelnen Sorten angegeben.
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Eine Wärmebehandlung der Topfencreme wird deklariert.