2.3.1 Definition

Feine Backwaren werden aus Teigen oder Massen durch Backen, Frittieren oder Trocknen hergestellt. Füllungen werden entweder mitgebacken oder durch Einspritzen in das gebackene Produkt eingebracht. Fein- und Konditorbackwaren werden auch nach dem Backen belegt, glasiert oder garniert.

Die handelsübliche Sachbezeichnung leitet sich entweder aus der Form (z.B.: Stollen, Gugelhupf), der namensgebenden Zutat der Masse (z.B.: Mohnkuchen), des Teiges (z.B.: Butterstriezel), der Füllung (z.B.: Mohnbeugel) oder der Belegung/Bestreuung (z.B.: Früchteplunder) ab.

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