1. Einleitung
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sieht vor, dass die Einhaltung der Hygienevorschriften sowie die Einrichtung eines Verfahrens zur Eigenkontrolle nach den HACCP-Grundsätzen durch die Anwendung von Leitlinien erleichtert werden kann.
Die vorliegende Leitlinie stellt ein Modell für die praktische Umsetzung der grundlegenden Verpflichtungen dar und wird vom anwendenden Betrieb an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst.
Die Maßnahmen im Rahmen der Guten Hygienepraxis beim Catering stellen sicher, dass die relevanten Gefahren vermieden, ausgeschaltet oder auf ein annehmbares Maß reduziert werden.
Dadurch kann das Ziel eines ausreichend hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Menschen erreicht werden.
Begriffsbestimmung Caterer
Ein Caterer ist eine Lebensmittelunternehmerin und ein Lebensmittelunternehmer, die/der seine Dienstleistungen (Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken) außerhalb seiner üblichen Betriebsräume anbietet und für die Auftraggeberin und den Auftraggeber kalte und/oder warme Speisen herrichtet und zustellt: z. B. belegte Brötchen, kalte Platten, Finger Food bis zur vollständigen Bewirtung bei Großveranstaltungen. Es wird ein geschlossener Personenkreis im Auftrag einer Auftraggeberin und eines Auftraggebers bewirtet.
Anwendungsbereich
Für die Herstellung sind die branchenspezifischen Hygieneleitlinien zu beachten, z. B. die Leitlinie für Einzelhandelsunternehmen.
Diese Leitlinie umfasst den Umgang mit Lebensmitteln außerhalb des Produktionsstandorts über den Transport bis zur Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Leitlinie zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln und die Leitlinie für die Personalschulung sind anzuwenden.