2.4.4.1 Typische Spezial Brände

  • „Obstbrand“ Apfel-Wacholder, oder auch mit Zusatzbezeichnung „Apfel-Wacholderbrand“;
    Art und Beschaffenheit des Erzeugnisses gehen aus der Bezeichnung klar hervor, die Gefahr einer Verwechslung mit der Spirituosenkategorie 19 des Anhang I ist ausgeschlossen,
  • „Obst- und Gemüsebrand“ Apfel-Meisterwurz oder auch mit Zusatzbezeichnung „Apfel Meisterwurz Brand“

Die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung „Obstbrand“ bzw. „Obst- und Gemüsebrand“ wird jedenfalls von einer Aufzählung der Rohstoffe in absteigender Reihenfolge der bei der Herstellung verwendeten Mengen - oder einer entsprechenden Zusatzbezeichnung, die diese Aufzählung beinhaltet - begleitet.
Eine mengenmäßige Kennzeichnung (QUID) der jeweiligen Anteile ist nicht erforderlich.89

 


89 Bekanntmachung der Kommission zur Anwendung des Prinzips der mengenmäßigen Angabe von Lebensmittelzutaten (2017/C 393/05), Ausnahmen vom QUID Erfordernis, Z 19, Ausnahmeregelung Obstbrand;

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