1.15 Glukosesirup (Stärkesirup)

Gereinigte und konzentrierte Lösung von  zur Ernährung geeigneten, aus Stärke und/oder Inulin gewonnenen Sacchariden, mit folgenden Merkmalen:

a) Trockenmasse mindestens 70% in Gewicht,
b) Dextroseäquivalent mindestens 20% in Gewicht in der Trockenmasse, in D-Glukose ausgedrückt,
c) Sulfatasche höchstens 1% in Gewicht in der Trockenmasse.

"Stärkesirup" kann als zusätzliche Bezeichnung neben "Glukosesirup" verwendet werden.

Den Glukosesirupen werden auch Erzeugnisse zugeordnet, bei denen auf Grund besonderer Herstellungsverfahren ein Inhaltsstoff wegen seiner Menge oder Bedeutung dem Erzeugnis spezielle sensorische oder anwendungstechnische Eigenschaften verleiht (z.B. "Hochmaltosesirup", Isoglukose).

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