4.2.2 Rohstoffe

Die für Geist verwendeten aromagebenden Rohstoffe, werden ausschließlich unvergoren eingesetzt. Ihr charakteristisches gemeinsames Merkmal ist, dass sie bei Vergärung eine nur geringe Alkoholausbeute ergeben oder dass ihr Aroma im Zuge des Einmaischens und Vergärens nachteilig beeinträchtigt würde.

Nur die in Anhangs I Nummer 16 abschließend aufgezählten Früchte und Beeren und zusätzlich die in Anhang I Nummer 17 genannten aromagebenden Rohstoffe (Gemüse, Nüsse, andere geeignete pflanzliche Stoffe wie Kräuter oder Rosenblätter oder neu Pilze) werden verwendet.

Nicht verwendet werden insbesondere zuckerreiche Stein- oder Kernobstarten wie Marillen oder Äpfel. Ebenfalls untersagt ist der Einsatz von nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln, z. B. Edelweiß.154

 


154 Edelweiß, als geschützte Wildpflanze, wurde vor dem 15. Mai 1997 in der Union mit Sicherheit nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet, Züchtungen gelangen erst nach dem 15.05.1997; bislang kein Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel; gem. Art. 6 Abs. 2 Novel-Food Verordnung (EU) 2015/2283) dürfen nur zugelassene und in der Unionsliste aufgeführte neuartige Lebensmittel […] in und auf Lebensmitteln verwendet werden.

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