7.4.9.2 Ergänzung mit geografischen Begriffen

Korn/Kornbrand der vollständig in Österreich destilliert und hergestellt wird, darf unter der Bezeichnung „Österreichischer Korn/Kornbrand „in Verkehr gebracht werden, wobei das Herabsetzen mit Trinkwasser auf Trinkstärke, die Abfüllung in Flaschen oder andere Verkaufsbehälter und die Verpackung einschließlich Etikettierung auch außerhalb Österreichs erfolgen darf.

Analoges gilt für Korn/Kornbrand, der vollständig in Deutschland oder in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens destilliert und hergestellt wird und der unter der Bezeichnung „Deutscher Korn/Kornbrand“ bzw. „Belgischer Korn/Kornbrand“ oder „Korn/Kornbrand aus der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens“ in Verkehr gebracht werden darf.

Andere geografische Bezugnahmen, als „Österreichischer“ (bzw. „Deutscher“ oder „Belgischer/aus Belgien“), z. B. „Weinviertler Korn“, dürfen die Bezeichnung Korn/Kornbrand nur ergänzen, wenn die Produkte in den genannten Gebieten/Orten ihren Charakter und ihre wesentlichen Eigenschaften erhalten haben.

Nach allgemeiner Verkehrsauffassung ist dies bei einem Korn, der ausschließlich auf Basis von gekauften, nicht aus dem genannten Ort stammenden Korndestillaten hergestellt wird, nur dann der Fall, wenn bei diesem Korn zumindest verschiedene gekaufte Korndestillate an dem genannten Ort zusammengestellt wurden (sog. Blending).

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