2 Chemische und physikalische Anforderungen

Speisesalz ist nach der Gewinnung rieselfähig, von hohem Reinheitsgrad und geringem Wassergehalt. Speisesalz – ausgenommen zu Ernährungszwecken verwendetes Spezialsalz – besteht mindestens zu 97 % aus Natriumchlorid; der Rest setzt sich aus natürlichen Begleitsalzen (Nebensalzen) und Wasser zusammen. Um ein Zusammenklumpen zu verhindern, können dem Speisesalz Zusatzstoffe beigemengt werden1.

 Feinsalz
Natriumchlorid mindestens 97,0 %
Wasser maximal 0,2 %
Calcium (natürlicher Gehalt) maximal 0,01 % i. TM.
Magnesium maximal 0,002 % i. TM.
Kalium maximal 0,4 % i. TM.
Sulfat maximal 1,5 % i. TM.
Calciumsulfat maximal 2,5 % i. TM.
Jod (natürlicher Gehalt) maximal 1 mg/kg
Wasser- und Säureunlösliches maximal 0,10 %

1 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.

Bei Vollsalz gemäß Bundesgesetz über den Verkehr mit Speisesalz2 werden mindestens 15 und höchstens 20 mg Jod/kg in Form von Jodid oder Jodat zugesetzt. In der Praxis werden bis zu 25 mg Jod/kg toleriert.

2 Bundesgesetz über den Verkehr mit Speisesalz (Speisesalzgesetz), BGBl. Nr. 112/1963 idgF.

Spezialsalze sind Speisesalze mit höheren Anteilen an natürlichen Begleitmineralien oder mit zugesetzten Mineralstoffen oder mit sonstigen, z. B. schmückenden, färbenden oder geschmacksgebenden Zusätzen. Spezialsalzen werden keine Gewürze zugesetzt3.

3 Gewürzsalze sind im Kapitel B 28 "Gewürze und Gewürzextrakte" des Österr. Lebensmittelbuches IV. Auflage geregelt.

Natriumreduziertes Salz ist Speisesalz, bei dem ein Teil des Natriumchlorides durch andere Salze (insbesondere Kaliumchlorid) ersetzt ist, mit oder ohne geschmackskorrigierende Zusätze. Natriumreduziertes Speisesalz weist bei vergleichbar salzigem Geschmack einen um mindestens 25 % reduzierten Natriumgehalt auf4.

4 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel.

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