1.6.3 Wirkung, Nebenwirkungen und Kapazität

Wirkung, Nebenwirkungen und Kapazität sind im Vergleich zu den Angaben des Herstellers, Importeurs oder Vertreibers im Rahmen einer möglichst praxisnahen Versuchsanordnung zu prüfen.

Dabei sind folgende Kriterien bei der Versuchsdurchführung einzubeziehen und zu dokumentieren:

  • Beginn und Dauer des Versuches
  • Belastungsprüfung (Art und Menge zugesetzter Stoffe oder Organismen, Zeit-punkt des Zusatzes)
  • Probenahme- und Messzeitpunkte
  • Förderströme
  • Stillstandzeiten
  • Desinfektions-, Regenerier-, Spülschritte usw.
  • Betriebsmittel und deren Verbrauch
  • Wartung
  • besondere Vorkommnisse während des Versuches

Von Proben

  • des Ausgangswassers
  • des Wassers aus etwaigen Zwischenstufen der Aufbereitung und
  • des vom Gerät abgegebenen Wassers

sind umfassende (physikalisch-chemische, bakteriologische, allenfalls virologische und radiochemische) Analysen unter besonderer Berücksichtigung

  • vorhandener oder versuchsweise zugesetzter, zu entfernender Schadstoffe
  • vom Betriebsmitteln und
  • zu erwartender Nebenwirkungen (z.B. Verkeimung bei Filtern, Auftreten unerwünschter Verbindungen wie Trihalogenmethanen)

durchzuführen.

Die Kapazität des Gerätes zur Trinkwasser-Aufbereitung bzw. -Nachbehandlung wird entweder experimentell während des praktischen Versuches bestimmt (z.B. Durchbruchsverhalten von Filtern) oder auf Grund überprüfbarer Kenndaten schlüssig nachvollzogen.

Die mögliche Beeinträchtigung der Kapazität durch andere relevante Wasserinhaltsstoffe ist darzustellen.

Aus den Kenndaten und den Ergebnissen des praktischen Versuches sind festzuhalten:

  • die lebensmittelrechtliche Eignung
  • die Abgrenzung des bestimmungs- und ordnungsgemäßen Gebrauchs
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