B.8 Fleischkonserven

Fleischkonserven sind durch Hitze haltbar gemachte Fleischerzeugnisse, Fleischgerichte und Gerichte mit Fleisch in luftdicht verschlossenen geeigneten Behältnissen.

Um die Erzeugung von gesundheitlich unbedenklichen, bei Raumtemperatur haltbaren Konserven zu gewährleisten, wird, bezogen auf den Leitkeim Clostridium botulinum, ein Fs-Wert von mindestens 3,0 erzielt.

Fleischerzeugnisse, Fleischgerichte und Gerichte mit Fleisch in geschlossenen Behältnissen, die eine geringere Hitzeeinwirkung erfahren haben (z.B. Pasteurisieren) werden bei höchstens 7 °C gelagert und haben eine kürzere Haltbarkeit.

Für Fleischerzeugnisse in Konserven gelten die Herstellungsrichtlinien des entsprechenden Teilabschnittes sinngemäß, sofern die Richtlinien dieses Abschnittes nichts anderes vorsehen.

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