8 Geschützte Angaben von Regionaler Bedeutung

  Geschützte Angabe Rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung Rohstoff Geschütztes Gebiet Qualitätskriterien Bemerkungen
8.1 Alpachtaler Scheuerlbirnen-brand Scheuerlbirne (Pyrus communis) Gemeinden: Alpbach, Reith i. A., Brixlegg Alkoholgehalt: mind. 39 – max. 49 % vol „Edelbrand“ (siehe Abs. 2.1.2) Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus den genannten Gemeinden kommt bzw. durchgeführt wird.
8.2 Burgenländischer Kirschbrand Kirsche Bundesland Burgenland Alkoholgehalt: mind. 38 % vol Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem Burgenland kommt bzw. in diesem Bundesland durchgeführt wird.
8.3 Burgenländischer Marillenbrand Marille Bundesland Burgenland Alkoholgehalt: mind. 38 % vol Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem Burgenland kommt bzw. in diesem Bundesland durchgeführt wird.
8.4 Burgenländischer Weinbrand Wein Bundesland Burgenland Alkoholgehalt: mind. 38 % vol Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem Burgenland kommt bzw. in diesem Bundesland durchgeführt wird.
8.5 Fraxner oder Fraxner Kriasiwasser Kirsch Kirschen (Prunus avium) Gemeinde Fraxern Alkoholgehalt: mind. 40 – max. 45 % vol „Edelbrand“ (siehe Abs. 2.1.2) Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus der genannten Gemeinde kommt bzw. durchgeführt wird.
8.6 Husbirer
07.06.2019: Teil des Antrags auf Eintragung der geografischen Angabe Bodensee Birnenbrand (mit oder Angabe der Sorte(n));
PGI-DE+AT+CH-026756 (Übermittlung der Technischen Unterlage und des einzigen Dokuments via e-Ambrosia an EK; federführend DE)
Birnenbrand Hausbirne (Pyrus communis) Bundesland Vorarlberg Alkoholgehalt: mind. 40 % vol „Österr. Qualitätsobstbrand“; kein Zusatz süßender Erzeugnisse, kein Zusatz von Farbstoffen, sonstigen Lebensmittelzusatzstoffen, anderen Stoffen/Bonifikateuren Die gebräuchliche Sortenbezeichnung „Husbirer“ ist Destillaten vorbehalten, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem genannten Bundesland kommt bzw. durchgeführt wird.
8.7 Kirschenlikör mit Inländerrum Likör „Inländerrum“, Kirschsaft Alle Regionen Österreichs Alkoholgehalt: mind. 22,5 % vol Anteil an Kirschenfruchtsaft mind. 10 l/100l Fertigerzeugnis, Mindestzuckergehalt (ausgedrückt als Invertzucker) 100 g/l Abfüllung ausschließlich am Herstellungsort. Zur Lieferung an die Gastronomie sind Behältnisse bis 30 l handelsüblich, Gebindegrößen für Weiterverarbeiter überschreiten nicht 1  000 l. Eine Lieferung an Abfüller außerhalb Österreichs erfolgt nicht.
8.8 Krautinger Halmrübenbrand Halmrübe (Stoppelrübe) (Brassica rapa L. subsp. rapa) Gemeinde Wildschönau Alkoholgehalt: mind. 39 – max. 49 % vol Für Erzeugnisse, bei denen der Rohstoff aus dem Bundesland Tirol stammt. Die Destillation und Fertigmachung* wird in der genannten Gemeinde durchgeführt.
8.9 Mariazeller Almwiesen- Honigbrand Almwiesenhonig Gemeinden: Mariazell, Gußwerk, Mitterbach, St. Sebastian, Halltal Alkoholgehalt: mind. 39 % vol Der Blütenhonig stammt aus Bienenstöcken auf Almwiesen aus einer Seehöhe über 800 m. Der Rohstoff, die Gärung, die Destillation und Fertigmachung* kommt aus bzw. wird in den angeführten Gemeinden durchgeführt.
8.10 Mariazeller Blüten- Honigbrand Blütenhonig Gemeinden: Mariazell, Gußwerk, Mitterbach, St. Sebastian, Halltal Alkoholgehalt: mind. 39 % vol Der Blütenhonig stammt aus Bienen-stöcken aus einer Seehöhe bis 800 m. Der Rohstoff, die Gärung, die Destillation und Fertigmachung* kommt aus bzw. wird in den angeführten Gemeinden durchgeführt.
8.11 Nußbacher Nußlikör Alkohol, grüne Walnüsse, Zucker, Gewürze Gemeinde Nußbach/OÖ Es dürfen nur grüne Nüsse, die ausschließlich in Nußbach (OÖ) in der Woche der Sommersonnenwende geerntet wurden, verwendet werden. Extraktion der grünen Nüsse nur in Alkohol bis + 30 °C; Alkoholgehalt mind. 20 % vol mind. 50 % des Alkohols aus Kernobstdestillaten Keine Verwendung von Aroma-stoffen Herkunft der Walnüsse und Herstellung ausschließlich aus bzw. in der genannten Gemeinde.
8.12 Pielachtaler Dirndlbrand Kornelkirsche (Cornus mas L.) Gemeinden: Hofstetten/Grünau, Rabenstein, Kirchberg/Pielach, Loich, Schwarzenbach und Frankenfels Alkoholgehalt: mind. 39 – max. 45 % vol „Edelbrand“ (siehe Abs. 2.1.2) Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus den genannten Gemeinden kommt bzw. durchgeführt wird.
8.13 Seitenstettner Dorschbirnenbrand Dorschbirne (Pyrus communis) Bezirke: Amstetten, Waidhofen, Steyr, Enns, Scheibbs, Perg, Melk und Linz Land Alkoholgehalt: mind. 38 – max. 50 % vol „Edelbrand“ (siehe Abs. 2.1.2) Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus den genannten Bezirken kommt bzw. durchgeführt wird.
8.14 Steirischer Hirschbirnenbrand Hirschbirne (Pyrus communis) Bundesland Steiermark Alkoholgehalt: mind. 38 % vol „Edelbrand“ (siehe Abs. 2.1.2) Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* aus-schließlich aus der Steiermark kommt bzw. in diesem Bundesland durchgeführt wird.
8.15 Steirischer Kronprinz Rudolf Apfelbrand Äpfel der Sorte Kronprinz Rudolf Bundesland Steiermark Alkoholgehalt mind. 42 % vol „Österr. Qualitätsobstbrand“ ohne Zuckerzusatz, möglichst mit Jahrgangsangabe Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem genannten Bundesland stammt bzw. in diesem durchgeführt wird.
8.16 Steirisches Kriacherl Pflaumenbrand Pflaumen der Type „Blaue Kriecherl“ Bundesland Steiermark Alkoholgehalt mind. 42 % vol „Österr. Qualitätsobstbrand“, ohne Zuckerzusatz, möglichst mit Jahrgangsangabe Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem genannten Bundesland stammt bzw. in diesem durchgeführt wird.
8.17 Steirischer Maschanzker Apfelbrand Äpfel der Sorte Maschanzker Bundesland Steiermark Alkoholgehalt mind. 42 % vol „Österr. Qualitätsobstbrand“ ohne Zuckerzusatz, möglichst mit Jahrgangsangabe Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem genannten Bundesland stammt bzw. in diesem durchgeführt wird.
8.18 Subirer
07.06.2019: Teil des Antrags auf Eintragung der geografischen Angabe Bodensee Birnenbrand (mit oder Angabe der Sorte(n));
PGI-DE+AT+CH-026756 (Übermittlung der Technischen Unterlage und des einzigen Dokuments via e-Ambrosia an EK; federführend DE)
Birnenbrand Subine/Saubirne/ Subira, syn. Haberbirne Bundesland Vorarlberg Alkoholgehalt: mind. 40 % vol „Österr. Qualitätsobstbrand“, kein Zusatz süßender Erzeugnisse, kein Zusatz von Farbstoffen, sonstigen Lebensmittelzusatzstoffen, anderen Stoffen/Bonifikateure Die gebräuchliche Sortenbezeichnung „Subirer“ ist Destillaten vorbehalten, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus dem genannten Bundesland kommt bzw. in diesem durchgeführt wird.
8.19 Wildschönauer Krautinger Halmrübenbrand Halmrübe (Stoppelrübe) (Brassica rapa L. subsp. rapa) Gemeinde Wildschönau Alkoholgehalt: mind. 39 – max. 49 % vol Ausschließlich für Erzeugnisse, bei denen sowohl der Rohstoff als auch die Destillation und die Fertigmachung* aus der genannten Gemeinde kommt bzw. in dieser durchgeführt wird.
8.20 Zillertaler Scheuerlbirnenbrand Scheuerlbirne (Pyrus communis) Gemeinden: Mayerhofen, Hippach, Ramsau, Zell a. Z., Rohrberg, Aschau, Kaltenbach, Ried i. Z., Uderns, Fügen, Bruck i. Z., Hart, Schlitters, Alpbach, Reith i. A., Brixlegg Alkoholgehalt: mind. 39 – max. 49 % vol „Edelbrand“ (siehe Abs. 2.1.2) Destillate, bei denen der Rohstoff, die Destillation und Fertigmachung* ausschließlich aus den genannten Gemeinden kommt bzw. durchgeführt wird.

* Unter dem Begriff „Fertigmachung“ ist jede nach der Destillation erfolgte Be- oder Verarbeitung zu verstehen, wobei die Herabsetzung des/der hochprozentigen Destillate/s auf Trinkstärke mit Trinkwasser, die Abfüllung in Flaschen oder andere geeignete Verkaufsbehälter sowie das Etikettieren und Verpacken grundsätzlich auch außerhalb des genannten Gebietes erfolgen kann.

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