2.1 Sacher
Konditorwaren, die mit einem Hinweis auf "Sacher" in Verkehr gebracht werden, werden aus Sachermasse hergestellt. Sachermasse besteht aus Mehl, Butter (Milchfett), Eiern, Zucker und Schokolade.
Der Anteil an Schokolade beträgt mindestens 15 %, bezogen auf das Rezeptgewicht der Sachermasse. Es werden nur Schokoladen mit mindestens 35 % Gesamtkakaotrockenmasse bzw. Schokoladekuvertüre verwendet. Ein teilweiser Ersatz von Mehl durch native Stärke ist zulässig. Zur Geschmacksabrundung können Zutaten wie Salz, Vanille, Vanillin, Ethylvanillin, Rum oder Inländerrum zugesetzt werden.
Der Sachermasse können zusätzlich Walnüsse, Haselnüsse oder Mandeln beigefügt werden; dies wird in der Bezeichnung zum Ausdruck gebracht, z. B. "Nuss-Sacher", "Sachertorte mit ...nüssen", "Sachertorte mit Mandeln".
Als Glasuren werden verwendet:
- „Konserv“-Glasur (tabliert) mit einem Verhältnis von Zucker zu Schokolade von 1 : 0,75; zur Erzielung eines besseren Glanzes der Glasur kann eine geringfügige Menge an Speiseöl zugesetzt werden;
- Schokolade-Fondant, bestehende aus 1 Kilogramm Fondant und mindestens 300 Gramm Schokolade;
- Schokolade gemäß Schokoladenverordnung. Der Schokolade kann zur Erzielung einer besseren Schnittfähigkeit in erforderlichem Ausmaß Butter (Milchfett) oder Nougat zugesetzt werden. Kakaohaltige Fettglasur-massen werden nicht verwendet.
Wird beim Glasieren eine Unterglasur verwendet (Aprikotieren) oder werden Produkte dieses Absatzes gefüllt so wird ausschließlich Marillen-Konfitüre verwendet.
Werden Produkte dieses Absatzes mit dem Hinweis "mit Schlag" oder gleichsinnig angeboten, so wird immer Schlagobers verwendet.