6.3 Bezeichnung

Wird andere Milch als Kuhmilch verwendet, so wird das Tier, von dem die Milch gewonnen wurde, in der Bezeichnung angegeben, z. B. "Schafmilchjoghurt …"

Wird Milch mehrerer Tierarten verwendet, so werden die Anteile in Masseprozenten angegeben.

Es werden folgende Bezeichnungen verwendet:
"Fermentierte Milch ...", "Sauermilch ...", "Acidophilusmilch ...", "Bifidusmilch …", "Joghurt …", "Joghurt mild …", "Rahmjoghurt …", "Rahmjoghurt mild …", "Trinkjoghurt", "Trinkjoghurt mild", "Rahmtrinkjoghurt", "Rahmtrinkjoghurt mild", "Sauerrahm …", "Crème fraîche …", "Kefir …", "Kefir mild …", "Rahmkefir …", "Rahmkefir mild …" "Buttermilch …", "echte Buttermilch …", "Joghurt nach griechischer Art...".

Produkte, welche ohne Wärmebehandlung der Ausgangsmilch in Verkehr gebracht werden, werden gemäß der VO (EG) Nr. 853/2004 idgF bezeichnet, z. B.: „Fermentierte Milch, mit Rohmilch hergestellt…“, „echte Buttermilch, mit Rohmilch hergestellt…“, "Joghurt, mit Rohmilch hergestellt...".

Der Fettgehalt des Produktes in Masseprozenten ist in der Bezeichnung oder in ihrer unmittelbaren Nähe anzugeben. Produkte, die 0,5 % Fett oder weniger enthalten, können auch durch die Angabe des Wortes "fettfrei" bzw. "mager" bezeichnet werden, z. B. "Sauermilch 3,5 % Fett ...", "Sauermilch 0,5 % Fett", "Buttermilch, mager…", "Joghurt, mager...", "Magerjoghurt 0,5 % Fett".

„Kefir mild“ wird in der Nähe der Bezeichnung mit „ohne milchzuckervergärende Hefen“ gekennzeichnet. Bei „laktosefreiem Kefir mild“ wird dies mit „ohne kefirtypische Hefen“ oder „ohne Verwendung von kefirtypischen Hefen hergestellt“ gekennzeichnet.

Eine allfällige Zugabe von Speisesalz bzw. Kräutern bei "Crème fraîche" wird angegeben.

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