3.2.3 Vorgaben für Enthärtung
Der Gehalt an Calcium und/oder Magnesium unterschreitet im Zuge einer Enthärtung nicht 1,5 mmol/l (dies entspricht ca. 8,6°dH), die Säurekapazität liegt nicht unter 1,5 mmol/l.
Der Gehalt an Calcium und/oder Magnesium unterschreitet im Zuge einer Enthärtung nicht 1,5 mmol/l (dies entspricht ca. 8,6°dH), die Säurekapazität liegt nicht unter 1,5 mmol/l.
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