4.2 Weichtiererzeugnisse

Lebende Miesmuscheln in Schale

sind sauber gewaschen und geschlossen; geöffnete Schalen müssen sich auf Schlag weitgehend schließen (Klopfreaktion). Es dürfen höchstens 10 v.H. offen bleiben.

 

Lebende Austern in Schale

sind sauber gewaschen und geschlossen, fest anhaftender Bewuchs ist zulässig.

 

Andere lebende Muscheln in Schale

entsprechen in ihren Merkmalen - ausgenommen arttypische Unterscheidungen - den oben genannten lebenden Muscheln.

Die beschriebenen Beschaffenheitsmerkmale gelten auch für zur Weiterverarbeitung bestimmte Muscheln.

sind Erzeugnisse aus frischen, gefrorenen oder tiefgefrorenen Weichtieren oder Weichtierteilen, deren Haltbarkeit durch ausreichende Hitzebehandlung bei Temperaturen unter 100°C, jedoch mindestens 60°C Kerntemperatur, in gasdicht verschlossenen Packungen oder Behältnissen erreicht wird.

sind Erzeugnisse aus frischen, gefrorenen oder tiefgefrorenen Weichtieren, die durch Kochen oder Dämpfen mit oder ohne Verwendung von Salz, Essig, Genusssäuren, Gewürzen und anderen Zutaten gegart und mit oder ohne Zutaten in Aufgüssen, Gelees, Soßen oder Speisefetten eingelegt sind.

sind Erzeugnisse aus frischen, gefrorenen oder tiefgefrorenen Weichtieren oder Weichtierteilen, deren Haltbarkeit ohne besondere Kühlhaltung für mindestens 1 Jahr durch ausreichende Hitzebehandlung in gasdicht verschlossenen Packungen oder Behältnissen erreicht wird.

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