2.3 Bezeichnung

Bezeichnung "(Wein/Obstart)Balsamessig" oder "Balsam(Wein/Obstart)essig".

Bei Balsamessig nach traditioneller österreichischer Art werden als Teil der verkehrsüblichen Bezeichnung oder in unmittelbarer Nähe zur verkehrsüblichen Bezeichnung hervorhebende Qualitätsangaben, Hinweise auf das Lagerbehältnis sowie Lagerdauer (z. B. "traditionell", "nach traditioneller Herstellung", "im Eichenfass gereift", "mindestens 3 Jahre im Holzfass gelagert" oder Kombinationen davon) angegeben.

Bezeichnung "(Wein/Obstart)Balsamessig" oder "Balsam(Wein/Obstart)essig".

Werden Gewürze/Gemüse/Obst/Honig oder Aromen zur Erzielung einer bestimmten Geschmacksrichtung zugesetzt, wird dies als Teil der verkehrsüblichen Bezeichnung oder in unmittelbarer Nähe zur verkehrsüblichen Bezeichnung angegeben (z. B: Apfelbalsamessig mit Chili, mit Honig, mit Himbeergeschmack).

Balsamessig hell/weiß oder dunkel/rot sowie gleichsinnige Begriffe sind handelsüblich.

Der Gehalt an Essigsäure, ausgedrückt als Gesamtsäure in g/100 ml, wird in ganzzahligen (gerundeten) Zahlen und in unmittelbarem Zusammenhang mit der verkehrsüblichen Bezeichnung als "...% Säure" angegeben.

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