1 MAHL- UND SCHÄLGUT

Mahl- und Schälgut als Rohstoff oder Speisegetreide wird aus Getreide (z. B. Weizen, Roggen, Triticale, Mais, Gerste, Hafer, Hirse, Reis, Wildreis) hergestellt. Es wird im Rahmen der guten Herstellungspraxis entsprechend der technologischen Möglichkeiten von Bestandteilen, die nicht einwandfreies Grundgetreide sind (Besatz[1]), befreit. Als Mahl- oder Schälgut wird nur Getreide verwendet, das gesund, handelsüblich und zum menschlichen Verzehr bestimmt ist.

Zu Getreide zählen hinsichtlich der Verwendung auch die Pseudogetreidearten (Pseudo-cerealien: Buchweizen, Amaranth und Quinoa).

 

[1] „Besatz“ wird in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 definiert.

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