6.2.3.4 Obstbrandähnliche Aufmachung

Obstbrandähnliche Aufmachung oder allgemein, das Vortäuschen eines qualitativ höherwertigen Erzeugnisses - auch in der Werbung - vermittelt irreführende Informationen über die Art bzw. Zusammensetzung des Lebensmittels und ist mit den allgemeinen Zielen der Verordnung, insbesondere einem hohen Grad an Verbraucherschutz, fairem Wettbewerb und Markttransparenz nicht vereinbar.

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