6.2.3.4 Obstbrandähnliche Aufmachung
Obstbrandähnliche Aufmachung oder allgemein, das Vortäuschen eines qualitativ höherwertigen Erzeugnisses - auch in der Werbung - vermittelt irreführende Informationen über die Art bzw. Zusammensetzung des Lebensmittels und ist mit den allgemeinen Zielen der Verordnung, insbesondere einem hohen Grad an Verbraucherschutz, fairem Wettbewerb und Markttransparenz nicht vereinbar.