2. Fischerzeugnisse
Beschreibung und Begriffsbestimmung
Fischerzeugnisse sind Lebensmittel aus Fischen oder Fischteilen, die durch geeignete Verfahren auch unter Verwendung von Zutaten gegart, zum Verzehr zubereitet oder durch Trocknen haltbar gemacht worden sind.
Die verwendeten Zutaten haben den einschlägigen Regelungen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und handelsüblichen Sachbezeichnung zu entsprechen.