1.4.1 Beschreibung, Anforderungen

Kaffee-Extrakte sind konzentrierte Erzeugnisse, die durch Extraktion aus gerösteten Kaffeebohnen gewonnen werden, wobei lediglich Trinkwasser als Extraktionsmittel Verwendung findet und alle Verfahren der Hydrolyse durch Zusatz von Säuren oder Laugen ausgeschlossen sind.

Neben unlöslichen Stoffen, die technisch nicht vermeidbar sind, und aus Kaffee stammenden unlöslichen Ölen dürfen sie nur die löslichen und aromatischen Bestandteile des Kaffees enthalten.

Zur Herstellung von Kaffee-Extrakten dürfen nur einwandfreie Ausgangsstoffe handelsüblicher Qualität verwendet werden.

Kaffee-Extrakte werden in fester ("Kaffee-Extrakt" oder "löslicher Kaffee-Extrakt" oder" „löslicher Kaffee" oder "Instantkaffee"), pastenförmiger ("Kaffee-Extrakt in Pastenform" oder "pastenförmiger Kaffee-Extrakt") oder flüssiger Form ("flüssiger Kaffee-Extrakt") in Verkehr gebracht.

Kaffee-Extrakte entsprechen den in der Tabelle angeführten Kennzahlen.

Anforderungen an Kaffee-Extrakte:

  Trockenmasse aus Kaffee stammend in Gew.% Nicht aus der Extraktion stammende Stoffe
Kaffee-Extrakt Ø 95,0 keine
Kaffee-Extrakt in Pastenform 70,0 – 85,0 keine
Flüssiger Kaffee-Extrakt 15,0 – 55,0 *)

*) Flüssiger Kaffee-Extrakt darf gebrannte oder ungebrannte Zuckerarten bis zu höchstens 12 Gew.% enthalten.

Der Koffeingehalt beträgt bei Kaffee-Extrakten, die als "entkoffeiniert" bezeichnet werden, höchstens 0,3 Gew.%, bezogen auf die aus Kaffee stammende Trockenmasse.

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