B.8.1.8 Gulaschkonserven

Konserven, die nur die Bezeichnung "Gulasch" tragen, müssen einem Rindsgulasch entsprechen.
Bei Gulaschkonserven, die Fleisch anderer Tierarten enthalten, muss die verwendete Tierart eindeutig aus der Bezeichnung hervorgehen.

Für die Herstellung von Rindsgulasch wird Wadschinken oder Rindfleisch II verwendet. Beim Entsehnen des Fleisches für die Gulaschherstellung werden auch die groben Fettgewebsteile in handwerksüblicher Weise entfernt.
Die Rohfleischeinwaage beträgt mindestens 45 % des deklarierten Füllgewichtes. Dem Saft werden höchstens 4 % Stärke (auch modifiziert) zugesetzt.

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