1.23 Fruchtsüße

Konzentrierte wässrige Lösung der süßenden Stoffe einer oder mehrerer Fruchtarten in ihrem originären Verhältnis, die aus dem jeweiligen Fruchtsaft nach Entzug der Frucht-säuren, Farbstoffe, Mineralstoffe, Aromastoffe und anderer Fruchtinhaltsstoffe – im Rahmen der technologischen Möglichkeiten – gewonnen werden, die folgenden Merk-malen entspricht:

a) Trockenmasse mindestens 70% in Gewicht,
b) Asche höchstens 0,18% in Gewicht.

Für bestimmte Weiterverarbeitungszwecke ist Fruchtsüße auch mit einer geringeren Trockenmasse handelsüblich, die entsprechend zu deklarieren ist.

Fruchtsüße wird als solche, allenfalls unter Voranstellung des Namens der Ausgangsfrucht (-früchte) bezeichnet. Nicht verwendet werden hervorhebende Bezeichnungen wie "Natur-", "natürliche", "Voll-", "Vollwert" – oder sinngemäß. Auf das Vorhandensein von Sorbit in Fruchtsüße oder in fruchtsüßehaltigen Produkten wird dann hingewiesen, wenn vom Fertigprodukt bei üblicher Verzehrsmenge eine ab-führende Wirkung erwartet werden kann. In diesem Fall lautet der Warnhinweis: "Sorbit kann in Mengen ab 10 g pro Tag abführend wirken, das entspricht ..." (z.B. Teelöffel, Stück, g, ml).

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