2.2 Gebäck (Kleingebäck)

Gebäck wird wie Brot aus Teigen in kleinen Ausformungen, in der Regel unter 250 g Ausbackgewicht, hergestellt.

wie Semmeln (Kaisersemmeln, Langsemmeln, Kärntner Semmeln etc.), Laibchen (Laberl), Weckerl, Stangerl, Kipferl oder andere Ausformungen mit bestimmter ortsüblicher Bezeichnung, wird aus Weizenauszugsmehl oder Weizenkoch- und -backmehl hergestellt, dem bis zu 10 % des Gesamtgewichtes der Mahl- und Schälprodukte Roggenvorschussmehl zugefügt werden kann. Kleinere Ausformungen werden als „Jour-Gebäck“ bezeichnet.

Das Mindestausbackgewicht der Semmel beträgt 46 g.

Weißgebäck, das mit der Bezeichnung „Handsemmel“, „Wiener Kaisersemmel“ oder „Kaisersemmel mit hervorhebender Bezeichnung“ in Verkehr gebracht wird, ist ein handgewirktes Weißgebäck mit fünfteiligem Stern, das sich durch eine lange Teigführung (zumindest 2 Stunden) auszeichnet und dem keine Zusatzstoffe außer Lecithin und L-Ascorbinsäure zugesetzt werden.

weist aufgrund des Gehaltes an Speisefetten, Zucker, Zuckerarten, Ei oder Eiprodukten und Milch oder Milchprodukten seine charakteristische Beschaffenheit auf.

weisen eine den Abs. 2.1.9.5 bis 2.1.9.11, 2.1.9.17, 2.1.9.18 und 2.1.9.19 sinngemäß entsprechende Bezeichnung und Beschaffenheit auf. Ansonsten ergibt sich die handelsübliche Bezeichnung aus der Ausformung, Oberflächenbehandlung (z. B. Laugenstangerl) oder Bestreuung (z. B. Mohnstriezerl, Salzstangerl, Sonnenblumenweckerl). Weitere Bezeichnungen sind: Wachauer, Vintschgerl, Bosniaken, etc.

werden aus Weißgebäck oder Weizenbrot, das eine Zusammensetzung gemäß Abs. 2.2.2 aufweist, erzeugt. Zur Herstellung von Semmelbröseln und Semmelwürfeln wird des Weiteren einwandfreies und der unmittelbaren Berührung durch den Käufer nicht zugänglich gewesenes oder einwandfreies, originalverpacktes Weißgebäck oder Weizenbrot der angeführten Beschaffenheit herangezogen.

Bei Bröseln, zu deren Herstellung auch andere Mahl- und Schälprodukte als die für Weizenbrot und Weißgebäck angeführten Verwendung finden, ist das Produkt, aus denen sie hergestellt werden, in der Sachbezeichnung angegeben, z.B. "Schwarzbrot-brösel", "Vollkornbrösel". Chemisch konserviertes Schnittbrot darf hiefür nicht ver-wendet werden. "Mischbrösel" sind Brösel, die neben Brösel aus Weißgebäck auch Brösel aus anderen Gebäckarten enthalten können. Sie werden als solche bezeichnet.

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