B 3 Honig und andere Imkereierzeugnisse
Veröffentlicht mit Geschäftszahl:
2022-0.419.462 vom 05.07.2022
Übergangsfrist:
Es wird, um den Erzeugern und Importeuren genügend Zeit für die Umstellung zu geben, für bisher verkehrsfähige Produkte zum vollständigen Abbau der Bestände eine Übergangsfrist bis längstens 30. Juni 2025 gewährt.