B 3 Honig und andere Imkereierzeugnisse

b3 honig

Veröffentlicht mit Geschäftszahl:
2022-0.419.462 vom 05.07.2022
Änderungen, Ergänzungen:
2023-0.422.685 vom 29.06.2023

Übergangsfrist:
Es wird, um den Erzeugern und Importeuren genügend Zeit für die Umstellung zu geben, für bisher verkehrsfähige Produkte zum vollständigen Abbau der Bestände eine Übergangsfrist bis längstens 30. Juni 2025 gewährt.

 

 

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