B 3 Honig und andere Imkereierzeugnisse

b3 honig

Veröffentlicht mit Geschäftszahl:
2022-0.419.462 vom 05.07.2022
Änderungen, Ergänzungen:
2023-0.422.685 vom 29.06.2023
2024-0.368.398 vom 04.07.2024

 

Übergangsfristen: Es werden, um den Erzeugern und Importeuren genügend Zeit für die Umstellung zu geben, für bisher verkehrsfähige Produkte zum vollständigen Abbau der Bestände folgende Übergangsfristen gewährt:

bis längstens 30. Juni 2025 bezüglich den Ergänzungen in Kapitel 1.2 zu den Bezeichnungen und bezüglich Kapitel 2 „Oxymel“

bis längstens 30. Juni 2027 bezüglich der Angabe „Bienenhonig“

 

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