C.1.2 Eiweißpräparate

Es wird aus pasteurisierter Milch durch Aufschluss mit Natriumverbindungen der Kohlensäure oder Zitronensäure hergestellt und bei Fleischkonserven gemäß des Teilabschnittes B.8 verwendet.
Reinheitsanforderungen: siehe Richtlinie (EU) 2015/2203 und Codexkapitel B 32 „Milch und Milchprodukte“, Teilkapitel „Dauermilchprodukte“, Abschnitt „Milcheiweißprodukte“, Punkt 8.

Eiweißpräparate, wie pflanzliches Eiweiß (z. B. Sojaeiweiß, Gluten-(Kleber-)eiweiß, Mikroorganismeneiweiß, tierisches Eiweiß (Blutplasma, Fischeiweiß, Präparate, Molkeneiweiß u. dgl.) werden üblicherweise nicht verwendet.

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