1.3 Arten

Fruchtsirupe (Obstsirupe) werden mit Fruchtsaft oder gleichartigen Erzeugnissen als wertbestimmende Komponente hergestellt.

Der Fruchtanteil im Sirup beträgt mindestens 10 %.

Anmerkung: Wird auf traditionelle österreichische Codexqualität verwiesen, so beträgt der Fruchtanteil im Sirup 33%.

Orangeaden und Zitronaden enthalten die natürlichen Aromastoffe der Fruchtschale (Schalenöle) von Zitrusfrüchten als geruchs- und geschmacksgebende Komponente und allenfalls Fruchtsaft und andere Fruchtbestandteile.

Kräutersirupe enthalten Pflanzenextrakte und/oder –destillate als geruchs- und geschmacksgebende Komponente.

Sonstige Sirupe enthalten andere geruchs- und geschmacksgebende Komponenten wie Nüsse, Gewürze, Tee, Kaffee, Schokolade, Karamel u.a. oder Extrakte, Zubereitungen daraus.

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