1.3 Arten
Fruchtsirupe (Obstsirupe) werden mit Fruchtsaft oder gleichartigen Erzeugnissen als wertbestimmende Komponente hergestellt.
Der Fruchtanteil im Sirup beträgt mindestens 10 %.
Anmerkung: Wird auf traditionelle österreichische Codexqualität verwiesen, so beträgt der Fruchtanteil im Sirup 33%.
Orangeaden und Zitronaden enthalten die natürlichen Aromastoffe der Fruchtschale (Schalenöle) von Zitrusfrüchten als geruchs- und geschmacksgebende Komponente und allenfalls Fruchtsaft und andere Fruchtbestandteile.
Kräutersirupe enthalten Pflanzenextrakte und/oder –destillate als geruchs- und geschmacksgebende Komponente.
Sonstige Sirupe enthalten andere geruchs- und geschmacksgebende Komponenten wie Nüsse, Gewürze, Tee, Kaffee, Schokolade, Karamel u.a. oder Extrakte, Zubereitungen daraus.