5. Beilagen
BEILAGE 1:
Temperaturbedingungen für die Beförderung von kühlbedürftigen Lebensmitteln (ATP-Abkommen)
- Kühlbedürftige Lebensmittel sind in der Regel leicht verderbliche Lebensmittel tierischen Ursprungs, aber auch pflanzlichen Ursprungs bei entsprechender Zubereitung.
- Die Kühlung erfolgt, um die unerwünschte Vermehrung von Mikroorganismen in Grenzen zu halten.
Die Kühlung kann die Entstehung von Mikroorganismen verlangsamen, aber nicht verhindern. - Während des Transportes gelten nach ATP-Anlage 3 folgende Temperaturen:
- Rohmilch + 6 °C
- Fleisch und großes Wildbret (mit Ausnahme von genießbaren Nebenprodukten der Schlachtung) + 7 °C
- Fleischerzeugnisse, pasteurisierte Milch, frische Milchprodukte (Jogurt, Kefir, Rahm, Frischkäse), fertig zubereitete Lebensmittel (Fleisch, Fisch, Gemüse), + 6 °C
- Kleinwild, Geflügel und Hasen + 4 °C
- Genießbare Nebenprodukte der Schlachtung + 3 °C
- Faschiertes + 2 °C
- Unbehandelte Fische, Weichtiere und Krustentiere auf schmelzendem Eis oder bei der Temperatur von schmelzendem Eis oder die Temperatur, die auf einem Etikett oder den Transportdokumenten angegeben ist.
- Diese Temperaturvorgaben gemäß ATP-Abkommen sind zwar nur für internationale Transporte bindend, sollen aber auch für nationale Transporte eingehalten werden
- Die zerstörungsfreie Messung der Temperaturen muss mit einer Sonde mit flachem Kopf vorgenommen werden. Die Sonde sollte zwischen die Versandstücke eingeführt werden. Vor der Messung muss die Sonde so nah wie möglich auf die Temperatur des Erzeugnisses herabgekühlt werden.
BEILAGE 2:
SCHÄDLINGSMONITORINGSPLAN
WO (Räume / Bereiche) |
WOMIT (z.B. Anzahl der Fallen) | WIE OFT kontrollieren |
WELCHE MASSNAHMEN |
WER Verantwortliche(r) |
|||
für | |||||||
Flug- Insekten (welche) |
Kriech- Insekten (welche) |
Mäuse | Ratten | ||||
siehe auch Beilage 13: Merkblatt Schädlingsbekämpfung
BEILAGE 3:
FALLEN- UND KÖDERAUFSTELLPLAN
(hier Skizze oder Plan einfügen)
Häufigkeit der Kontrolle | |
Fluginsekten | |
Kriechinsekten | |
Ratten | |
Mäuse | |
Sonstige |
BEILAGE 4:
SCHÄDLINGSBEÄMPFUNGS-DOKUMENTATION
3-MONATS-DOKUMENTATION
WO (Räume / Bereiche) |
WOMIT (z.B. Anzahl der Fallen) | BEFALL | GESETZTE MASSNAHMEN |
WANN/WER Datum/Unterschrift |
|||
für | |||||||
Flug- Insekten (welche) |
Kriech- Insekten (welche) |
Mäuse | Ratten | ||||
siehe auch Beilage 13: Merkblatt Schädlingsbekämpfung
BEILAGE 5:
ABWEICHUNGS-DOKUMENTATION
WO (Räume/Bereiche/ betroffenes Kühlgerät) |
DATUM DER ABWEICHUNG |
GESETZTE MASSNAHMEN |
WANN/WER Datu/Unterschrift |
siehe auch Beilage 12: Merkblatt Kühleinrichtungen und Kühlräume
BEILAGE 6:
CHECKLISTE LAGERRAUM
mindestens jährlich auszufüllen | ok | Mangel | Mangelbehebung | ||
ja, welcher? | Frist für Behebung | behoben am | Unterschrift (Durchführung) |
||
Boden, Wände, Decke: | |||||
sauber | |||||
leicht reinigbar | |||||
nicht schadhaft | |||||
keine Schimmelbildung | |||||
Fenster (falls vorhanden): | |||||
sauber | |||||
nicht schadhaft (z.B. Scheibe gebrochen) | |||||
Insektengitter (vor zu öffnenden Fenstern) | |||||
Türen: | |||||
sauber (z.B. Türschnallen) | |||||
nicht schadhaft | |||||
Beleuchtungskörper: | |||||
ausreichend | |||||
sauber | |||||
nicht schadhaft (z.B. Leuchtmittel, Abdeckung) | |||||
Leitungen/Trassen/Armaturen/Schalter: | |||||
sauber | |||||
nicht schadhaft | |||||
Lüftungen, Lüftungsgitter und -filter (wenn vorhanden) | |||||
sauber | |||||
nicht schadhaft (z.B. Funktionskontrolle) | |||||
leicht zu warten und zu reinigen | |||||
Schränke, Regale, Stellagen: | |||||
sauber | |||||
nicht schadhaft | |||||
Tische: | |||||
sauber | |||||
leicht reinigbar | |||||
nicht schadhaft | |||||
Maschinen, Geräte: | |||||
sauber | |||||
nicht schadhaft | |||||
Kühl- od. TK-Geräte: | |||||
sauber | |||||
nicht schadhaft | |||||
funktionstüchtig (z.B. nicht stark vereist) | |||||
Temperaturüberwachung (fix oder mobil): funktionstüchtig |
|||||
Werkzeuge: | |||||
sauber | |||||
nicht schadhaft (z.B. gesprungene Griffe, Rost) | |||||
Abfallbehälter: | |||||
sauber | |||||
leicht zu reinigen | |||||
nicht schadhaft | |||||
Lagerung von Umhüllungs- und Verpackungsmaterial (kein eigener Raum erforderlich): |
|||||
Lagerung hygienisch einwandfrei | |||||
keine nachteilige Beeinflussung von LM | |||||
Hygienecheck durchgeführt am: durch:
BEILAGE 7:
CHECKLISTE PERSONAL-, SANITÄR- UND SONSTIGE NEBENRÄUME
mindestens jährlich auszufüllen | ok | Mangel | Mangelbehebung | ||
ja, welcher? | Frist für Behebung | behoben am | Unterschrift (Durchführung) |
||
Boden, Wände, Decke: | |||||
sauber | |||||
leicht reinigbar | |||||
nicht schadhaft | |||||
keine Schimmelbildung | |||||
Fenster (falls vorhanden): | |||||
sauber | |||||
nicht schadhaft (z.B. Scheibe gebrochen) | |||||
Insektengitter (vor zu öffnenden Fenstern) | |||||
Türen: | |||||
leicht reinigbar | |||||
Toilette: | |||||
kein direkter Zugang zu Räumen, in denen mit LM umgegangen werden |
|||||
Kleiderhaken für Arbeitskleidung | |||||
Belüftung: nach außen | |||||
Handwaschbecken: | |||||
Kalt- und Warmwasserzufuhr | |||||
Mittel zum Händewaschen | |||||
Mittel zum hygienischen Händetrocknen (Papierhandtücher, Endlosrolle oder Warmlufttrockner) |
|||||
Mittel zum Desinfizieren oder desinfizierendes Handwaschmittel (Kombiimttel)** |
|||||
Abfallbehälter: | |||||
leicht zu reinigen | |||||
nicht schadhaft | |||||
Aufbewahrung Arbeitskleidung | |||||
Umkleideraum: vorhanden *** | |||||
Aufbewahrung von Kleidung erfolgt so, dass eine negative Beeinflussung von Arbeitskleidung hintangehalten wird |
|||||
Lagerung von Umhüllungs- und Verpackungsmaterial (kein eigener Raum erforderlich) |
|||||
Lagerung hygienisch einwandfrei | |||||
keine nachteilige Beeinflussung von LM | |||||
Regale, Stellagen: | |||||
sauber (z.B. Räder, Fächer) | |||||
nicht schadhaft (z.B. Rost) | |||||
Beleuchtung: | |||||
Beleuchtung ausreichend | |||||
Lagerung von Reinigungs- und Desinfektions-Mitteln: | |||||
(kein eigener Lagerraum erforderlich, wenn diese Mittel abgegrenzt gelagert werden und keine Verwechslung mit LM möglich ist) |
|||||
abgegrenzte Lagerung | |||||
Verwechslung mit LM nicht möglich | |||||
***) wenn sichergestellt ist, dass die Arbeitskleidung und Lebensmittel nicht verunreinigt werden, ist kein eigener Umkleideraum erforderlich.
Hygienecheck durchgeführt am: durch:
BEILAGE 8:
MERKBLATT PERSÖNLICHE HYGIENE
BEILAGE 9:
MERKBLATT VERHALTEN AUF DEM WC
BEILAGE 10:
MERKBLATT EXPEDIT
BEILAGE 11:
MERKBLATT LAGER
BEILAGE 12:
MERKBLATT KPHLEINRICHTUNGEN UND KÜHLRÄUME
BEILAGE 13:
MERKBLATT SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG