2.1.1 Österreichischer Qualitätsbrand, oder auch Österreichischer Qualitäts-Edelbrand

In konsequenter Verfolgung einer Qualitätspolitik und zum Hervorheben der traditionell hohen Qualität bestimmter in Österreich hergestellter Brände, wird die Auslobung „Österreichischer Qualitäts-“ oder „Österreichischer Qualitäts-Edel-“, gefolgt von einer dem jeweiligen Brand entsprechenden rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung, verwendet.

Allen Österreichischen Qualitätsbränden gemein ist, dass sie ausnahmslos in Österreich hergestellt und ohne jegliche Süßung - seit jeher auch ohne sonstige Abrundungsmittel (z. B. Sorbit, Glycerin, Fruchtsäfte, Fruchtextrakte) - in Verkehr gebracht werden.

Extrakte bis 1 g/l bleiben unberücksichtigt, wenn dies mit einer Lagerung im Holzfass erklärbar ist.

Sofern darüber hinaus für bestimmte Obstbrände weitere spezifische Anforderungen im vorliegenden Kapitel festgelegt sind (Abs. 2.6.3 - 2.6.8), gelten diese chemisch analytischen Anforderungen zusätzlich.

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