2.1.4 Definition Instant-Produkte

Instant-Produkte sind Mischungen aus Extrakten teeähnlicher Erzeugnisse mit Zucker und Zuckerarten sowie anderen Lebensmitteln, ferner Genusssäuren (wie Zitronensäure, Weinsäure, Apfelsäure, Milchsäure). Erzeugnisse die unter alleiniger Verwendung einer Obstbasis hergestellt werden, sind nicht als teeähnliche Erzeugnisse anzusehen (z. B. Instant-Apfelsaft). In einem bestimmungsgemäß hergestellten oder zubereiteten Getränk beträgt der Gehalt an Trockenextrakt teeähnlicher Erzeugnisse mindestens 0,12 g in 100 ml des Getränkes.

Instant Produkte auf Basis teeähnlicher Erzeugnisse können auch Tee-Extrakt enthalten.

Zur Erhaltung der Rieselfähigkeit ist die Zugabe von Phosphaten und Silicaten gemäß EU-Zusatzstoffverordnung1 möglich.

1 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.

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