C.3.2 Metallklammern zum Abbinden von Würsten

Bei allen Wurstsorten, bei denen das Erkennen der Metallklammern beim Verzehr der Würste schwer oder gar nicht möglich ist, kann die Gefährdung der menschlichen Gesundheit ohne weiteres angenommen werden.

Diese Gefährdung erscheint insbesondere dann gegeben, wenn die Würste vor dem Verzehr küchenmässig zubereitet (gebraten) werden, wodurch z. B. bei Leber-, Bratoder Blutwürsten die Möglichkeit des Platzens der Wursthaut und damit des Austretens des Wurstgutes gegeben ist. Des weiteren werden durch das Auslaufen der Würste beim Bratprozess die Wurstenden bekanntlich eingezogen, sodass die Klammern schwer oder überhaupt nicht wahrgenommen werden können.
Diese Gefahr besteht nicht, wenn z. B. die beiden Klammern mit einer Schnur verbunden sind und ein entsprechender Hinweis angebracht ist.

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