Beilage 7 Anforderungen an die chargenweise Kontrolle des Endproduktes Hirse auf die Einhaltung des Grenzwertes bezüglich Stechapfelsamen

Allgemeine Anforderungen

Die Untersuchung erfolgt durch die Feststellung des zahlenmäßigen Besatzes einer repräsentativen Stichprobe einer Charge. Anforderungen an die Probenahme:

  1. Voraussetzung einer repräsentativen Stichprobe ist das Vorliegen einer weitestreichend homogenen Charge und eine eindeutige Identität der Charge.
  2. Eine weitestreichend homogene Charge liegt bei weitestreichend zufälliger Verteilung der Eigenschaften über die gesamte Charge vor. Ein Kriterium für die Sicherstellung der weitestreichenden Homogenität ist die Begrenzung des Chargengewichtes wiedies u.a. nach den Vorgaben in der Saatgutwirtschaft (OECD, ISTA, EU) bei Korngut der Größe von Hirse mit 10.000 kg + 5 % Toleranz vorliegt.
  3. Für die Stichprobenentnahme ist die zufällige oder systematische Entnahme einer Mindestanzahl an Erstproben über die gesamte Menge der Charge (lose Schüttung o-der Packstücke) festzulegen. Die aus den Erstproben gebildete Mischprobe ist bestmöglich zu durchmischen und/oder mit geeigneten Einrichtungen ist eine repräsentative Probe für die Übermittlung zur Untersuchung herzustellen.

Spezielle Anforderungen an das Eigenkontrollsystem

Der Untersuchungsplan ist derart zu erstellen, sodass mit einem Sicherheitsniveauvon 95% der Grenzwert von 3 Stechapfelsamen/kg Hirse bei der amtlichen Kontrolle nicht überschritten wird.

Kleinste Bezugsgröße für die Angabe einer Verunreinigung der Hirse mit Stechapfelsamen ist ein Same. Die Stichprobe pro Charge für eine Untersuchung von Hirse auf Stechapfelsamen muss zumindest 1000 g (entspricht ca. 200 000 Samen) umfassen.

Ein beispielhafter Untersuchungsplan kann wie folgt aussehen:

LL Muehlenbetriebe Eigenkontrollsystem

Erläuterungen zum Untersuchungsplan:

Grenzwert (Samen/kg):
Grenzwert für die amtliche Kontrolle (1000g bei Zweituntersuchung)für ein Sicherheitsniveau von95% bzw. 99%.

Konzentration (Samen/kg):
Niveau in der Produktion, das vom Unternehmen angepeilt werden muss. Dieses wurde auf eine Dezimalstelle gerundet. Anschließend wurde berechnet, welche Probenmenge für die Erstuntersuchung erforderlich ist, um diese anzustrebende Konzentration überhaupt nachweisen zu können:

Probenmenge (g) mit Grenzwert für Erstprobe (Samen/Probenmenge)
Erforderliche Probenmenge (g), um die anzustrebende Konzentration (Samen/kg) nachweisen zu können.

Beispiel:
Wird ein Grenzwert von 3 Samen/kg in der amtlichen Kontrolle festgelegt, darf das Unter-nehmen maximal 1,4 Samen/kg in der Produktion aufweisen. Damit ist gewährleistet, dass es bei der amtlichen Kontrolle höchstens mit 5% Wahrscheinlichkeit zu einer Beanstandung (=Überschreitung des Grenzwertes) kommt. Um diesen Wert bei der Erstuntersuchung überprüfen zu können, dürfen bei einer Probemenge von 1429g höchstens 2 Samen nachgewiesen werden.

Anforderungen, die der Untersuchungsbericht zur chargenweisen Prüfung des Endproduktes Hirse auf Stechapfelsamen in der Eigenkontrolle enthalten soll:

Allgemeine Angaben am Untersuchungsbericht:

  • Angaben zum Untersuchungslaboratorium insbesondere Name und Anschrift, etc.;
  • Name und Unterschrift(en) der/des Zeichnungsberechtigten;
  • Name und Anschrift des Auftraggebers;

Angaben zur Untersuchung:

  • Beschreibung der Untersuchungsmethodik;
  • Beschreibung des Untersuchungsplans, insbesondere Angabe zur Anzahl untersuchter Samen bzw. g Hirse oder ein Hinweis auf die Leitlinie;
  • Beschreibung der Identität der Probe zumindest mit Verkehrsbezeichnung des Endproduktes und Chargenbezeichnung, aus der die Probe entnommen worden ist;
  • Beschreibung der Behandlung der Hirse (z. B.: geschält);
  • Datum der Probenahme;
  • Datum des Prüfungsabschlusses;

Angabe des Untersuchungsergebnisses:

  • X Stechapfelsamen/kg Hirse;

 

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