Die Verwendung von Zusatzstoffen richtet sich nach den geltenden Bestimmungen1. Zur Aromatisierung werden Teearomen im Sinne des Abs. 1.1.7 und Aromen nach Abs. 2.1.3.1 nicht verwendet.
1 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
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