Als verfälscht sind zu beurteilen:

  1. Salatwürzen, Saure Würzen, die weniger als 1,5 g titrierbare Gesamtsäure (berechnet als Essigsäure) pro 100 ml enthalten;
  2. Salatwürzen, Saure Würzen, die dem Absatz 3.1.1 bzw. 3.1.2 nicht entsprechen;
  3. Salatwürzen, Saure Würzen, deren Gehalt an Restalkohol mehr als 0,5 % (Volumenanteil), bei Produkten aus Wein mehr als 1,0 % (Volumenanteil) beträgt;
  4. Salatwürzen, Saure Würzen, deren Geruch oder Geschmack nicht der Sortenbezeichnung oder nicht der Angabe nach der Zutatenliste entspricht;
  5. Salatwürzen, Saure Würzen, deren Essigsäure nicht durch doppelte Fermentation hergestellt worden ist.