Produkte, die im wesentlichen aus im Österreichischen Weinrecht normiertem Obstwein hergestellt werden und den diesbezüglich mit 1,5 g/l festgelegten Höchstwert an "flüchtiger Säure" (berechnet als Essigsäure) zwar überschreiten aber weniger als 1,5 g Gesamtsäure (berechnet als Essigsäure) pro 100 ml aufweisen, sind nicht handelsüblich.