Produkte, die im wesentlichen aus im EU-Weinrecht normierten Erzeugnissen hergestellt werden und einen diesbezüglich festgelegten Höchstwert an "flüchtiger Säure" zwar überschreiten, aber weniger als 1,5 g Gesamtsäure (berechnet als Essigsäure) pro 100 ml aufweisen, sind nicht handelsüblich