1. Die in Abs. 1.1.1.2, lit. a) genannten Produkte als "Weinessig",
  2. die in Abs. 1.1.1.2, lit. b) genannten Produkte in Verbindung mit der jeweiligen Obstart als "…essig" oder "…weinessig" (z. B. "Apfelessig", "Apfelweinessig"),
  3. die in Abs. 1.1.1.2, lit. c) genannten Produkte nach ihrer Gemüseart (z. B. "Para-deiser/Tomatenessig"),
  4. die in Abs. 1.1.1.2, lit. d) genannten Produkte nach ihrem Ausgangsmaterial (z.B. "Tresteressig", "Bieressig"),
  5. die in Abs. 1.1.1.2, lit. e) genannten Produkte als "Weingeistessig" und
  6. die in Abs. 1.1.1.2, lit. f) genannten Produkte als "Gärungsessig, hergestellt, aus …", wobei der Anteil der Essige in ganzzahligen (gerundeten) Volumsprozenten in absteigender Reihenfolge angegeben wird.