1.3.2 Gärungsessig wird wie folgt bezeichnet:
- Die in Abs. 1.1.1.2, lit. a) genannten Produkte als "Weinessig",
- die in Abs. 1.1.1.2, lit. b) genannten Produkte in Verbindung mit der jeweiligen Obstart als "…essig" oder "…weinessig" (z. B. "Apfelessig", "Apfelweinessig"),
- die in Abs. 1.1.1.2, lit. c) genannten Produkte nach ihrer Gemüseart (z. B. "Para-deiser/Tomatenessig"),
- die in Abs. 1.1.1.2, lit. d) genannten Produkte nach ihrem Ausgangsmaterial (z.B. "Tresteressig", "Bieressig"),
- die in Abs. 1.1.1.2, lit. e) genannten Produkte als "Weingeistessig" und
- die in Abs. 1.1.1.2, lit. f) genannten Produkte als "Gärungsessig, hergestellt, aus …", wobei der Anteil der Essige in ganzzahligen (gerundeten) Volumsprozenten in absteigender Reihenfolge angegeben wird.