Lebende Miesmuscheln in Schale

sind sauber gewaschen und geschlossen; geöffnete Schalen müssen sich auf Schlag weitgehend schließen (Klopfreaktion). Es dürfen höchstens 10 v.H. offen bleiben.

 

Lebende Austern in Schale

sind sauber gewaschen und geschlossen, fest anhaftender Bewuchs ist zulässig.

 

Andere lebende Muscheln in Schale

entsprechen in ihren Merkmalen - ausgenommen arttypische Unterscheidungen - den oben genannten lebenden Muscheln.

Die beschriebenen Beschaffenheitsmerkmale gelten auch für zur Weiterverarbeitung bestimmte Muscheln.